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Für eine Mitgliedschaft beim Grazer Tennisclub (GTC) ist zu beachten:
Ich melde mich beim GTC als ordentliches Mitglied an. Ich verpflichte mich zur Einhaltung der Vereinsstatuten. Mit der Aufnahme als ordentliches Mitglied ist das Recht verbunden, die Tennisanlage des GTC unter Einhaltung der dafür geltenden Regeln zu nutzen.
Darüber hinaus ist jedes Vereinsmitglied verpflichtet, den festgesetzten Mitgliedsbeitrag vor Beginn der jährlichen Spielsaison zu bezahlen. Die Vereinsmitgliedschaft kann in schriftlicher Form spätestens bis zum 1.3. des Folgejahres gekündigt werden. Erfolgt keine schriftliche Kündigung, verlängert sich die Vereinsmitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr, womit die Verpflichtung zur Entrichtung des Mitgliedsbeitrags verbunden ist.
Der GTC haftet für Schäden des Vereinsmitgliedes im Rahmen der Sportausübung und der Nutzung der Tennisanlage nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Über die Aufnahme als Vereinsmitglied entscheidet laut Satzung der Vereinsvorstand. Von dieser Entscheidung wird der/die Antragstellende durch E-Mail unterrichtet.